Das Oberver­wal­tungs­gericht in Bautzen hat am 17. April 2012 entsch­ieden, daß sich die in der Säch­sis­chen Ver­fas­sung garantierte Lern­mit­tel­frei­heit unter anderem auch auf Kopi­en aus Schul- und Arbeits­büch­ern sowie Lern- und Übung­sheften erstreckt.  Es hat damit die Entschei­dung des Ver­wal­tungs­gerichts Dres­den vom ver­gan­genen Jahr bestätigt. Die Schulen sind nach diesem Urteil verpflichtet, Schülern diese Kopi­en unent­geltlich zur Ver­fü­gung zu stellen.

Der in der Säch­sis­chen Ver­fas­sung ver­wen­dete Begriff “Lern­mit­tel” ist weit auszule­gen, sodaß nicht nur wie bish­er  Schul­büch­er, son­dern auch andere Druck­w­erke wie etwa Atlanten, Tafel­w­erke, Lexi­ka, Wörter­büch­er und zudem Taschen­rech­n­er und Musikin­stru­mente kosten­frei den Schülern zur Ver­fü­gung gestellt wer­den müssen.

PRO CHEM­NITZ-Stad­trat und Schu­lauss­chußmit­glied Joachim Ziems begrüßt diese Entschei­dung und fordert die Ver­wal­tung auf, sicherzustellen, daß nun den Schülern alle erforder­lichen Unter­richtsmit­tel kosten­frei zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. „Bil­dung darf nicht vom Einkom­men der Eltern abhängig sein. Schade, daß die Stadt Chem­nitz nicht schon nach dem Urteil des Ver­wal­tungs­gerichts reagiert hat. Dies wäre ein wirk­lich­es Zeichen für mehr Fam­i­lien­fre­undlichkeit gewe­sen. Ich hoffe, die Stadt Chem­nitz ist in der Lage, die für dieses Schul­jahr von den Eltern ver­aus­lagten Kosten unbürokratisch und kurzfristig zurück­zuzahlen“, unter­stre­icht Ziems.