Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat am 17. April 2012 entschieden, daß sich die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit unter anderem auch auf Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften erstreckt. Es hat damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom vergangenen Jahr bestätigt. Die Schulen sind nach diesem Urteil verpflichtet, Schülern diese Kopien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Der in der Sächsischen Verfassung verwendete Begriff “Lernmittel” ist weit auszulegen, sodaß nicht nur wie bisher Schulbücher, sondern auch andere Druckwerke wie etwa Atlanten, Tafelwerke, Lexika, Wörterbücher und zudem Taschenrechner und Musikinstrumente kostenfrei den Schülern zur Verfügung gestellt werden müssen.
PRO CHEMNITZ-Stadtrat und Schulausschußmitglied Joachim Ziems begrüßt diese Entscheidung und fordert die Verwaltung auf, sicherzustellen, daß nun den Schülern alle erforderlichen Unterrichtsmittel kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. „Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Schade, daß die Stadt Chemnitz nicht schon nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts reagiert hat. Dies wäre ein wirkliches Zeichen für mehr Familienfreundlichkeit gewesen. Ich hoffe, die Stadt Chemnitz ist in der Lage, die für dieses Schuljahr von den Eltern verauslagten Kosten unbürokratisch und kurzfristig zurückzuzahlen“, unterstreicht Ziems.