In seinem Beschluß vom 3. Mai 2012 fol­gte das Ver­wal­tungs­gericht Chem­nitz der Klage von PRO CHEMNITZ, mit welch­er die Wahl des GGG-Auf­sicht­srates vom 02.09.09 ange­focht­en wurde. Auf­grund des von der Stadt falsch durchge­führten Wahlver­fahrens  war PRO CHEMNITZ von der Mit­glied­schaft im Auf­sicht­srat aus­geschlossen wor­den. Die Richter legten der Ober­bürg­er­meis­terin in der Begrün­dungss­chrift nahe, zügig einen neuen Auf­sicht­srat wählen zu lassen.

 Frak­tionsvor­sitzen­der Kohlmann war von dem Richter­spruch nicht über­rascht: „Die Neuwahl ist die logis­che Kon­se­quenz aus dem Ver­wal­tungs­gerichts-Urteil vom let­zten Jahr, in welchem Richter Son­ntag unter­strich, daß das bis­lang von der Stadtver­wal­tung angewen­dete Wahlver­fahren rechtswidrig ist.“

 Gegen den Beschluß kann die Stadt Beschw­erde beim Säch­sis­chen Oberver­wal­tungs­gericht einlegen.