Stad­trat Gor­don Till­mann von der FDP wollte es genau wis­sen und fragte mal bei der Ver­wal­tung an, was denn unsere bösen Demos so gekostet haben und wie neg­a­tiv sie sich auf die Stadt Chem­nitz aus­gewirkt haben.

Für die Stadt Chem­nitz und die CWE (Wirtschafts­förderung, deren Chef Sören Uhle wohl irgend­wann der Nach­fol­ger von sein­er Kumpe­line Bar­bara Lud­wig wer­den möchte) sahen das als Steil­vor­lage und stell­ten fest, daß “für Gas­tronomie und Han­del in der Innen­stadt von durch­schnit­tlichen Umsatzein­bußen von etwa 10 bis 15% aus­ge­gan­gen wer­den” muß. 

Woher diese Infor­ma­tio­nen stam­men und wie sie sich errech­nen, sagt die Stadt nicht. Denkbar wäre ja auch, daß die Ein­bußen auch von einem laten­ten Unsicher­heits­ge­fühl der Bürg­er durch immer weit­ere Krim­i­nal­ität in der Stadt entste­ht. Jeden­falls hören wir das immer wieder von Händlern und Gas­tronomen in der Innen­stadt. 10 bis 15 % Prozent sind zudem ganz nor­male Schwankun­gen, die auch schlicht jahreszeit­en­ab­hängig sein können.

Hier die Antwort der Stadt auf die RA-586/2018:

“Sehr geehrter Herr Tillmann,

zu Ihrer Rat­san­frage teile ich Ihnen im Auf­trag der Ober­bürg­er­meis­terin Fol­gen­des mit:

1. In welchem Umfang kam es in Folge der Demon­stra­tio­nen und Mei­n­ungskundge­bun­gen, im Zusam­men­hang mit der Durch­führung und Absicherung, zu einem Anstieg von Über­stun­den und ggf. auch Über­las­tungsanzeigen im Bere­ich des Ord­nungsamtes, der Ver­anstal­tungs­be­hörde und des gemeindlichen Vollzugsdienstes?

Für die betrof­fe­nen Mitar­beit­er des Ord­nungsamtes wur­den ord­nungs­gemäß Über­stun­denanträge gestellt. Über­las­tungsanzeigen sind in diesem Zusam­men­hang nicht bekannt.

2. Welche Kosten musste die Stadt ins­beson­dere für Beschilderun­gen (Umleitun­gen, Straßensper­run­gen etc.) in diesem Zusam­men­hang aufwenden?

Für die verkehrliche Absicherung der Ver­anstal­tun­gen (Beschilderun­gen und Straßen­ab­sper­run­gen) durch beauf­tragte Fir­men sind im Jahr 2018 zum Stand Ende Novem­ber bish­er Kosten in Höhe von etwa 65.000 EURO entstanden.

3. Welche Kosten entstehen/entstanden für Absper­run­gen u.ä. tem­poräre Einrichtungen?

Weit­ere Absicherungs­maß­nah­men der Polizei wur­den durch den städtis­chen Bauhof unter­stützt. Die hier­für ange­fal­l­enen Kosten im Jahr 2018 zum Stand Ende Novem­ber betru­gen ca. 26.000 EURO.

4. Ist der Stadt bekan­nt, wie sich im Zeitraum der seit Sep­tem­ber die Umsätze sowohl in der Gas­tronomie als auch des inner­städtis­chen Han­dels entwick­elt haben?

Der CWE liegen Infor­ma­tio­nen vor, wonach im ange­fragten Zeitraum für Gas­tronomie und Han­del in der Innen­stadt von durch­schnit­tlichen Umsatzein­bußen von etwa 10 bis 15% aus­ge­gan­gen wer­den muss.

5. In welchem Umfang nimmt die Stadt aus der geän­derten Son­der­nutzungssatzung her­aus Gebühren („Bier­garten­s­teuer“, Gebührentarif, ldf. Nr. 7, Zone 1) ein?

Für eine Beant­wor­tung dieser Frage bit­ten wir um Präzisierung der Fragestellung.

Mit fre­undlichen Grüßen

Michael Stötzer
Bürgermeister”