Manche Rechtsstreitigkeiten dauern Jahre – doch wir wehren uns beharrlich gegen die vielen kleinen und großen Ungerechtigkeiten, die wir im Chemnitzer Stadtrat erleben.
Im Jahr 2021 haben wir folgende Stadtratsanfrage gestellt:
“Wieviele Patienten wurden 2020 im Klinikum auf der Flemmingstraße behandelt? Wie- viele Patienten mußten 2020 auf der ITS behandelt werden?”
Die Stadtverwaltung weigerte sich, diese Anfrage zu beantworten, da sie angeblich keine einzelne Angelegenheit der Stadt beträfe. Unsere Klage zum Verwaltungsgericht blieb dagegen zunächst erfolglos. Jetzt hat jedoch das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Berufung zugelassen, da die dortigen Richter ernstliche Zweifel an dem Urteil des Verwaltungsgerichtes haben. Im Klartext: Es deutet vieles darauf hin, dass die Stadtverwaltung einmal mehr widerrechtlich verweigert hat, unsere Anfrage zu beantworten. Und wir sind froh, dass dies nun bald auch gerichtlich geklärt ist.
Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes ist hier zu finden:
https://pro-chemnitz.de/wp-content/uploads/2024/04/Anfrage-ProCBeschlussIts.pdf
Ratsfraktion PRO CHEMNITZ / Freie Sachsen
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