Manche Rechtsstre­it­igkeit­en dauern Jahre – doch wir wehren uns behar­rlich gegen die vie­len kleinen und großen Ungerechtigkeit­en, die wir im Chem­nitzer Stad­trat erleben. 

Im Jahr 2021 haben wir fol­gende Stad­trat­san­frage gestellt:
Wieviele Patien­ten wur­den 2020 im Klinikum auf der Flem­mingstraße behan­delt? Wie- viele Patien­ten mußten 2020 auf der ITS behan­delt wer­den?

Die Stadtver­wal­tung weigerte sich, diese Anfrage zu beant­worten, da sie ange­blich keine einzelne Angele­gen­heit der Stadt beträfe. Unsere Klage zum Ver­wal­tungs­gericht blieb dage­gen zunächst erfol­g­los. Jet­zt hat jedoch das Säch­sis­che Oberver­wal­tungs­gericht die Beru­fung zuge­lassen, da die dor­ti­gen Richter ern­stliche Zweifel an dem Urteil des Ver­wal­tungs­gericht­es haben. Im Klar­text: Es deutet vieles darauf hin, dass die Stadtver­wal­tung ein­mal mehr wider­rechtlich ver­weigert hat, unsere Anfrage zu beant­worten. Und wir sind froh, dass dies nun bald auch gerichtlich gek­lärt ist.

Der Beschluss des Säch­sis­chen Oberver­wal­tungs­gericht­es ist hier zu finden:
https://pro-chemnitz.de/wp-content/uploads/2024/04/Anfrage-ProCBeschlussIts.pdf

Rats­frak­tion PRO CHEMNITZ / Freie Sachsen

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