Es ist eine Entschei­dung der Lan­des­di­rek­tion mit weitre­ichen­den Fol­gen: Nach­dem der Chem­nitzer Ober­bürg­er­meis­ter Sven Schulze sich geweigert hat­te, unseren Antrag auf Ein­führung ein­er Bezahlka­rte für Asyl­be­wer­ber auf die Tage­sor­d­nung des Stad­trates zu nehmen, weil es ange­blich nicht in den Zuständigkeits­bere­ich des Rates, son­dern auss­chließlich des Ober­bürg­er­meis­ters fall­en würde, legten wir Beschw­erde ein. Diese hat die Lan­des­di­rek­tion nun beschieden und zurück­gewiesen, ange­blich hätte der Stad­trat kein Mit­spracherecht bei der Einführung.

Kurios: Damit darf nun­mehr kein Stad­trat oder Kreistag über die Bezahlka­rte entschei­den, einen entsprechen­den Beschluss des Dres­d­ner Stad­trates, der zunächst von Ober­bürg­er­meis­ter Dirk Hilbert unter faden­scheini­gen Grün­den sowieso zurück­gewiesen wurde, hat die Lan­des­di­rek­tion eben­falls aufge­hoben. Damit wird ein weit­eres Mal die Entschei­dungs­frei­heit des Stad­trates stark eingeschränkt.

Rats­frak­tion PRO CHEMNITZ / Freie Sachsen

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