Stadtrat Gordon Tillmann von der FDP wollte es genau wissen und fragte mal bei der Verwaltung an, was denn unsere bösen Demos so gekostet haben und wie negativ sie sich auf die Stadt Chemnitz ausgewirkt haben.
Für die Stadt Chemnitz und die CWE (Wirtschaftsförderung, deren Chef Sören Uhle wohl irgendwann der Nachfolger von seiner Kumpeline Barbara Ludwig werden möchte) sahen das als Steilvorlage und stellten fest, daß “für Gastronomie und Handel in der Innenstadt von durchschnittlichen Umsatzeinbußen von etwa 10 bis 15% ausgegangen werden” muß.
Woher diese Informationen stammen und wie sie sich errechnen, sagt die Stadt nicht. Denkbar wäre ja auch, daß die Einbußen auch von einem latenten Unsicherheitsgefühl der Bürger durch immer weitere Kriminalität in der Stadt entsteht. Jedenfalls hören wir das immer wieder von Händlern und Gastronomen in der Innenstadt. 10 bis 15 % Prozent sind zudem ganz normale Schwankungen, die auch schlicht jahreszeitenabhängig sein können.
Hier die Antwort der Stadt auf die RA-586/2018:
“Sehr geehrter Herr Tillmann,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. In welchem Umfang kam es in Folge der Demonstrationen und Meinungskundgebungen, im Zusammenhang mit der Durchführung und Absicherung, zu einem Anstieg von Überstunden und ggf. auch Überlastungsanzeigen im Bereich des Ordnungsamtes, der Veranstaltungsbehörde und des gemeindlichen Vollzugsdienstes?
Für die betroffenen Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurden ordnungsgemäß Überstundenanträge gestellt. Überlastungsanzeigen sind in diesem Zusammenhang nicht bekannt.
2. Welche Kosten musste die Stadt insbesondere für Beschilderungen (Umleitungen, Straßensperrungen etc.) in diesem Zusammenhang aufwenden?
Für die verkehrliche Absicherung der Veranstaltungen (Beschilderungen und Straßenabsperrungen) durch beauftragte Firmen sind im Jahr 2018 zum Stand Ende November bisher Kosten in Höhe von etwa 65.000 EURO entstanden.
3. Welche Kosten entstehen/entstanden für Absperrungen u.ä. temporäre Einrichtungen?
Weitere Absicherungsmaßnahmen der Polizei wurden durch den städtischen Bauhof unterstützt. Die hierfür angefallenen Kosten im Jahr 2018 zum Stand Ende November betrugen ca. 26.000 EURO.
4. Ist der Stadt bekannt, wie sich im Zeitraum der seit September die Umsätze sowohl in der Gastronomie als auch des innerstädtischen Handels entwickelt haben?
Der CWE liegen Informationen vor, wonach im angefragten Zeitraum für Gastronomie und Handel in der Innenstadt von durchschnittlichen Umsatzeinbußen von etwa 10 bis 15% ausgegangen werden muss.
5. In welchem Umfang nimmt die Stadt aus der geänderten Sondernutzungssatzung heraus Gebühren („Biergartensteuer“, Gebührentarif, ldf. Nr. 7, Zone 1) ein?
Für eine Beantwortung dieser Frage bitten wir um Präzisierung der Fragestellung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister”