In seinem Beschluß vom 3. Mai 2012 folgte das Verwaltungsgericht Chemnitz der Klage von PRO CHEMNITZ, mit welcher die Wahl des GGG-Aufsichtsrates vom 02.09.09 angefochten wurde. Aufgrund des von der Stadt falsch durchgeführten Wahlverfahrens war PRO CHEMNITZ von der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat ausgeschlossen worden. Die Richter legten der Oberbürgermeisterin in der Begründungsschrift nahe, zügig einen neuen Aufsichtsrat wählen zu lassen.
Fraktionsvorsitzender Kohlmann war von dem Richterspruch nicht überrascht: „Die Neuwahl ist die logische Konsequenz aus dem Verwaltungsgerichts-Urteil vom letzten Jahr, in welchem Richter Sonntag unterstrich, daß das bislang von der Stadtverwaltung angewendete Wahlverfahren rechtswidrig ist.“
Gegen den Beschluß kann die Stadt Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.