Wir wissen: deutsche Kinder unterliegen der Schulpflicht. Wir wissen auch: Kinder von Asylbewerbern unterliegen in Deutschland ebenfalls in den allermeisten Fällen der Schulpflicht. Und wir wissen drittens: die zunehmende Zahl der Asylbewerberkinder veranlaßt die Stadt Chemnitz, immer neue Klassen- und Schulräume zu schaffen, in einigen Fällen sogar mit millionenteuren Containerlösungen.
Soweit so gut, denkt man sich als unbescholtener Bürger, dann gehen jetzt eben auch viele Kinder von Asylbewerbern in die Chemnitzer Schulen, um dort Deutsch zu lernen und sich in unser Wertgefüge einzuleben. Prima. So ist aber nicht ganz, denn ein zunehmender Teil der Asylbewerberkinder pfeift einfach auf die Schulpflicht und geht nicht in die Schule, oder nur selten. Im Verwaltungsdeutsch heißt das dann: Schulverweigerung.
Wenn nun ein deutsches Kind dauernd dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt, dann informiert der Schulleiter das Jugendamt und die Bildungsagentur. Diese wiederum läßt über das zuständige Ordnungsamt ein Bußgeldverfahren mit empfindlichen Strafzahlungen einleiten. Werden die Bußgelder nicht gezahlt und der Unterricht weiterhin nicht besucht, schreckt das Jugendamt in Extremfällen nicht davor zurück, das entsprechende (deutsche) Kind aus der Familie herauszuholen, Verwaltungsdeutsch: Inobhutnahme.
Ganz anders ist das aber bei Schulverweigerern, die Asylbewerber sind. Dort gibt es so gut wie keine Bußgeldverfahren, keine Inobhutnahmen. Die betroffene Schulleitung zieht sich dann auf „Einzelfallabwägungen“ zurück und nimmt es mit den Meldungen an die Bildungsagentur nicht so genau. Ja, die Stadt Chemnitz führt, wie sie in der Antwort auf die PRO CHEMNITZ-Ratsantragen RA-438/2018 und RA-401/2018 mitteilt, über solche Fälle nicht einmal eine Statistik. Nach Nationalitäten werden solche Fälle ohnehin nicht unterschieden.
Die Logik der Stadt ist: Wir haben mehr schulpflichtige Kinder in der Stadt, also schaffen wir weiter unbegrenzt neuen und teuren Schulraum, um den „Bedarf zu decken“. Wenn eine bestimmte Gruppe schulpflichtiger Kinder dieses Angebot dann nicht oder nur selten wahrnimmt, dann ist es eben schade. Dann müssen wir diese bestimmte Gruppe eben mehr zur Bildung motivieren.
Ganz anders hat es die Stadt Freiberg gesehen und richtig festgestellt, daß die Kapazitäten für immer mehr Asylbewerber einfach nicht vorhanden sind und hat deshalb einen Zuzugstop für Freiberg beantragt und durchgesetzt.
PRO CHEMNITZ hat bislang zweimal einen Zuzugsstop für Asylbewerber, die nach Chemnitz kommen wollen, im Stadtrat beantragt. Zweimal ist das vom Stadtrat mit überwältigender Mehrheit abgelehnt worden. Warten wir also weiter auf den Weltuntergang, scheinen sich die meisten Stadträte in Chemnitz zu denken. Es sind ja nur Steuergelder, die wir zum Fenster herausschmeißen.
2019: PRO CHEMNITZ wählen.