Wir wis­sen: deutsche Kinder unter­liegen der Schulpflicht. Wir wis­sen auch: Kinder von Asyl­be­wer­bern unter­liegen in Deutsch­land eben­falls in den aller­meis­ten Fällen der Schulpflicht. Und wir wis­sen drit­tens: die zunehmende Zahl der Asyl­be­wer­berkinder ver­an­laßt die Stadt Chem­nitz, immer neue Klassen- und Schul­räume zu schaf­fen, in eini­gen Fällen sog­ar mit mil­lio­nen­teuren Containerlösungen.

Soweit so gut, denkt man sich als unbescholtener Bürg­er, dann gehen jet­zt eben auch viele Kinder von Asyl­be­wer­bern in die Chem­nitzer Schulen, um dort Deutsch zu ler­nen und sich in unser Wert­ge­füge einzuleben. Pri­ma. So ist aber nicht ganz, denn ein zunehmender Teil der Asyl­be­wer­berkinder pfeift ein­fach auf die Schulpflicht und geht nicht in die Schule, oder nur sel­ten. Im Ver­wal­tungs­deutsch heißt das dann: Schulverweigerung.

Wenn nun ein deutsches Kind dauernd dem Unter­richt unentschuldigt fern­bleibt, dann informiert der Schulleit­er das Jugen­damt und die Bil­dungsagen­tur. Diese wiederum läßt über das zuständi­ge Ord­nungsamt ein Bußgeld­ver­fahren mit empfind­lichen Strafzahlun­gen ein­leit­en. Wer­den die Bußgelder nicht gezahlt und der Unter­richt weit­er­hin nicht besucht, schreckt das Jugen­damt in Extrem­fällen nicht davor zurück, das entsprechende (deutsche) Kind aus der Fam­i­lie her­auszu­holen, Ver­wal­tungs­deutsch: Inobhutnahme.

Ganz anders ist das aber bei Schul­ver­weiger­ern, die Asyl­be­wer­ber sind. Dort gibt es so gut wie keine Bußgeld­ver­fahren, keine Inob­hut­nah­men. Die betrof­fene Schulleitung zieht sich dann auf „Einzelfal­lab­wä­gun­gen“ zurück und nimmt es mit den Mel­dun­gen an die Bil­dungsagen­tur nicht so genau. Ja, die Stadt Chem­nitz führt, wie sie in der Antwort auf die PRO CHEM­NITZ-Rat­santra­gen RA-438/2018 und RA-401/2018 mit­teilt, über solche Fälle nicht ein­mal eine Sta­tis­tik. Nach Nation­al­itäten wer­den solche Fälle ohne­hin nicht unterschieden.

Die Logik der Stadt ist: Wir haben mehr schulpflichtige Kinder in der Stadt, also schaf­fen wir weit­er unbe­gren­zt neuen und teuren Schul­raum, um den „Bedarf zu deck­en“. Wenn eine bes­timmte Gruppe schulpflichtiger Kinder dieses Ange­bot dann nicht oder nur sel­ten wahrn­immt, dann ist es eben schade. Dann müssen wir diese bes­timmte Gruppe eben mehr zur Bil­dung motivieren.

Ganz anders hat es die Stadt Freiberg gese­hen und richtig fest­gestellt, daß die Kapaz­itäten für immer mehr Asyl­be­wer­ber ein­fach nicht vorhan­den sind und hat deshalb einen Zuzugstop für Freiberg beantragt und durchgesetzt.

PRO CHEMNITZ hat bis­lang zweimal einen Zuzugsstop für Asyl­be­wer­ber, die nach Chem­nitz kom­men wollen, im Stad­trat beantragt. Zweimal ist das vom Stad­trat mit über­wälti­gen­der Mehrheit abgelehnt wor­den. Warten wir also weit­er auf den Wel­tun­ter­gang, scheinen sich die meis­ten Stadträte in Chem­nitz zu denken. Es sind ja nur Steuergelder, die wir zum Fen­ster herausschmeißen.

2019: PRO CHEMNITZ wählen.