Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 30. Juni 2011 entschieden, daß sich die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit unter anderem auch auf Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften erstreckt. Die Schulen sind nach diesem Urteil verpflichtet, Schülern diese Kopien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der in der Sächsischen Verfassung verwendete Begriff “Lernmittel” ist weit auszulegen, sodaß nicht nur wie bisher allein Schulbücher, sondern auch andere Druckwerke wie etwa Atlanten, Tafelwerke, Lexika, Wörterbücher und zudem Taschenrechner und Musikinstrumente kostenfrei den Schülern zur Verfügung gestellt werden müssen.
PRO CHEMNITZ begrüßt diese Entscheidung. Auch wenn gegen dieses Urteil noch Berufung eingelegt werden kann, fordert PRO CHEMNITZ-Stadtrat und Schulausschußmitglied Joachim Ziems die Stadt auf, bereits jetzt die Initiative zu ergreifen, damit sichergestellt ist, daß zu Beginn des neuen Schuljahres in knapp fünf Wochen den Schülern alle erforderlichen Unterrichtsmittel kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. „Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Die Stadt Chemnitz könnte damit ein weiteres Signal für mehr Familienfreundlichkeit setzen“, unterstreicht Ziems.