Das Ver­wal­tungs­gericht Dres­den hat am 30. Juni 2011 entsch­ieden, daß sich die in der Säch­sis­chen Ver­fas­sung garantierte Lern­mit­tel­frei­heit unter anderem auch auf Kopi­en aus Schul- und Arbeits­büch­ern sowie Lern- und Übung­sheften erstreckt. Die Schulen sind nach diesem Urteil verpflichtet, Schülern diese Kopi­en unent­geltlich zur Ver­fü­gung zu stellen. Der in der Säch­sis­chen Ver­fas­sung ver­wen­dete Begriff “Lern­mit­tel” ist weit auszule­gen, sodaß nicht nur wie bish­er allein Schul­büch­er, son­dern auch andere Druck­w­erke wie etwa Atlanten, Tafel­w­erke, Lexi­ka, Wörter­büch­er und zudem Taschen­rech­n­er und Musikin­stru­mente kosten­frei den Schülern zur Ver­fü­gung gestellt wer­den müssen.

PRO CHEMNITZ begrüßt diese Entschei­dung. Auch wenn gegen dieses Urteil noch Beru­fung ein­gelegt wer­den kann, fordert PRO CHEM­NITZ-Stad­trat und Schu­lauss­chußmit­glied Joachim Ziems die Stadt auf, bere­its jet­zt die Ini­tia­tive zu ergreifen, damit sichergestellt ist, daß zu Beginn des neuen Schul­jahres in knapp fünf Wochen den Schülern alle erforder­lichen Unter­richtsmit­tel kosten­frei zur Ver­fü­gung gestellt wer­den kön­nen. „Bil­dung darf nicht vom Einkom­men der Eltern abhängig sein. Die Stadt Chem­nitz kön­nte damit ein weit­eres Sig­nal für mehr Fam­i­lien­fre­undlichkeit set­zen“, unter­stre­icht Ziems.