Ein klarer Sieg vor Gericht! Mit einem Urteil des Landgerichtes Chemnitz konnte PRO CHEMNITZ die Verleumdungen des DGB gegen ein Mitglied der Bürgerbewegung stoppen.
In seiner Broschüre „Rechts sind doch die anderen!?“ behauptete der DGB, ein Mitglied von PRO CHEMNITZ hätte Kontakt zum NSU gehabt. Am 21.04.2015 untersagte das Landgericht Chemnitz dem DGB, diese Aussage weiterhin zu verbreiten. Die auch von der Stadt Chemnitz verteilte Broschüre muß nun eingestampft werden.
Daß PRO CHEMNITZ fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, beweist auch eine andere Tatsache: Im Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2014 wird explizit erwähnt, daß PRO CHEMNITZ nicht unter Beobachtung steht. (Quelle: Verfassungsschutzbericht Sachsen 2014, S. 222).
Photo: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Miebner