800px-Chemnitz_LandgerichtEin klar­er Sieg vor Gericht! Mit einem Urteil des Landgericht­es Chem­nitz kon­nte PRO CHEMNITZ die Ver­leum­dun­gen des DGB gegen ein Mit­glied der Bürg­er­be­we­gung stoppen. 

In sein­er Broschüre „Rechts sind doch die anderen!?“ behauptete der DGB, ein Mit­glied von PRO CHEMNITZ hätte Kon­takt zum NSU gehabt. Am 21.04.2015 unter­sagte das Landgericht Chem­nitz dem DGB, diese Aus­sage weit­er­hin zu ver­bre­it­en. Die auch von der Stadt Chem­nitz verteilte Broschüre muß nun einge­stampft werden. 

Daß PRO CHEMNITZ fest auf dem Boden des Grundge­set­zes ste­ht, beweist auch eine andere Tat­sache: Im Säch­sis­chen Ver­fas­sungss­chutzbericht 2014 wird expliz­it erwäh­nt, daß PRO CHEMNITZ nicht unter Beobach­tung ste­ht. (Quelle: Ver­fas­sungss­chutzbericht Sach­sen 2014, S. 222). 

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