Es war am 29.04.2009: eine der tur­bu­len­testen Stad­tratssitzun­gen, die Chem­nitz je erlebt hat. Nach der poli­tisch motivierten Über­malung des Wand­bildes von Ban­jamin Jahn Zschocke, welche OB Bar­bara Lud­wig (SPD) und Schul-Bürg­er­meis­ter Berthold Brehm (CDU) zu ver­ant­worten hat­ten, reg­nete es heftige Kritik.

PRO-CHEM­NITZ-Frak­tion­schef Mar­tin Kohlmann beze­ich­nete in sein­er Rede Brehm als Bilder­stürmer und, in Anspielung an die Kun­stzer­störungsak­tion in Afghanistan, als Kul­tur-Tal­iban. Als dann der SED-Linke-Frak­tionsvor­sitzende Gintschel PRO CHEMNITZ in Bezug auf die Kun­stzer­störung in die Ecke des Nation­al­sozial­is­mus rück­en wollte, ent­geg­nete Kohlmann schlagfer­tig: „Der Nazi sind doch Sie!“

Die getrof­fe­nen Hunde bell­ten: Bei­de Her­ren erstat­ten Strafanzeige. Und natür­lich hat­te die SED-belastete Staat­san­waltschaft Chem­nitz, die es immer brav unter den Tisch fall­en läßt, wenn Pro-Chem­nitz-Poli­tik­er ver­leumdet und ange­grif­f­en wer­den, eine Anklage daraus gebastelt.

Ergeb­nis: Wegen der Äußerun­gen wurde Kohlmann vom Amts­gericht Chem­nitz freige­sprochen. „Wer austeilt, muß auch ein­steck­en kön­nen“, erk­lärte Richter Schüler, und es war klar, wen er dabei im Blick hatte.

Das Urteil deckt sich mit der Rechtssprechung des Bun­desver­fas­sungs­gericht­es, wonach im poli­tis­chen Mei­n­ungsstre­it eine Aus­sage dann nicht straf­bar ist, wenn die Auseinan­der­set­zung in der Sache im Vorder­grund ste­ht und nicht die per­sön­liche Schmähung des Angesprochenen.

Weil Mar­tin Kohlmann jedoch dem Rauss­chmiß durch Bar­bara Lud­wig nicht nachkam, son­dern sich erst von der Polizei her­aus­tra­gen ließ, wurde er wegen Haus­friedens­bruchs verurteilt. Das ist zumin­d­est ver­wun­der­lich, da das Ver­wal­tungs­gericht sich bere­its dahinge­hend posi­tion­ierte, daß der Sitzungsauss­chluß mit hoher Wahrschein­lichkeit rechtswidrig war.

Aber so ist das im Rechtsstaat zum Glück: Da kön­nen Gerichte auch mal unter­schiedlich­er Mei­n­ung sein. Ob die Mei­n­ung eines weit­eren Gerichts einge­holt wer­den soll, ließ Kohlmann noch offen. Er hat nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Beru­fung zum Landgericht einzulegen.