… kamen gle­ich mehrere Beschlußpunk­te auf die Tage­sor­d­nung, zu denen zwis­chen den Frak­tio­nen alles andere als Einigkeit herrschte. Die Änderung der Straßen­reini­gungssatzung wurde von PRO CHEMNITZ in den let­zten Monat­en inten­siv durch­dacht, ein entsprechen­der Änderungsantrag wurde auf den Weg gebracht, der den Bürg­er ent­las­ten und ihn beim Schneeschip­pen an Hal­testellen von der Haf­tung befreien sollte. Nach ein­stündi­ger Diskus­sion wurde eines sehr deut­lich: Die Mehrheit der Stadträte entsch­ied sich klar gegen den Willen der Chem­nitzer und bürdete die neu gefaßte Rini­gungspflicht dem Bürg­er auf. PRO CHEMNITZ meint: Es han­delt sich hier­bei um eine klare Ungle­ich­be­hand­lung. Wer das Pech hat an ein­er Hal­testelle zu wohnen, wird kün­ftig mit Schippe und Streusalz Wache ste­hen müssen. Alle anderen sind da fein raus. Eine unerträgliche Sit­u­a­tion, die ein­mal mehr von der Mehrheit des Stad­trates aus­drück­lich gewün­scht wurde. So langsam sollte sich der Wäh­ler ern­sthalfte Gedanken machen. 

Weit­er­hin standen die Wahlen zu den Auf­sicht­sräten des Klinikums, des The­aters, der Fort­bil­dungszen­trum Chem­nitz gGmbH und der Heim gGmbH auf der Tage­sor­d­nung. Mit ein­er entsprechen­den Klage hat­te die Rats­frak­tion PRO CHEMNITZ im Okto­ber die Zusam­menset­zung des GGG-Auf­sicht­srates gekippt. Der Richter erk­lärte, daß zukün­ftig alle Auf­sicht­sratsmit­glieder zusam­men gewählt wer­den müßten und somit die bish­er durchge­führten Einzel­wahldurchgänge für Ver­wal­tungsvertreter, Sachver­ständi­ge und Stadträte unzuläs­sig seien. Gegen diese Urteil legte die Stadt erwartungs­gemäß Beru­fung ein.

PRO CHEMNITZ brachte daraufhin zur let­zten Sitzung Änderungsanträge ein, die die Auf­sicht­sratswahlen rechtssich­er gestal­tet hät­ten, indem man nach dem im Urteilsspruch geforderten neuen Wahlver­fahren vorge­gan­gen wäre. Doch die Stadt und ihre höri­gen Stadträte ließen sich nicht beir­ren und wählten selb­stver­ständlich nach dem alten Ver­fahren. Der sehr wahrschein­liche Effekt wird sein, daß die vier Auf­sicht­sräte nach einem höherin­stan­zlichen Urteil erneut gewählt wer­den müßten.

Dem Beschlußvorschlag zu den Son­ntagsöff­nun­gen im Einzel­han­del für das Jahr 2012 erteilte die Rats­frak­tion eben­so eine klare Absage.

Der Stimme enthal­ten haben sich die PRO CHEM­NITZ-Stadträte bei den vorgeschla­ge­nen Konzes­sionsverträ­gen zwis­chen Stadt und eins energie in sach­sen für die Trinkwasser‑, Gas‑, Strom- und Fer­n­wärmev­er­sorgung in den näch­sten 20 Jahren. Fast zwei Jahre nach der Fusion der ehe­ma­li­gen Stadtwerke und der Erdgas Süd­sach­sen zeigt sich sehr deut­lich: Die Stadt hat so gut wie keinen Ein­fluß mehr auf das neue Unternehmen, das sich immer mehr auf eine deutsch­landweite Expan­sion aus­richtet und zudem weit­er­hin kon­tinuir­lich die Preise erhöht. Anfra­gen des Stad­trates zur Preis- oder zur zukün­fti­gen Unternehmen­saus­rich­tung wer­den seit der Fusion in aller Regel abgeschmettert.