Die gestrige Betrieb­sauss­chußsitzung macht deut­lich, Beschlüsse wer­den in Chem­nitz nicht im Sinne der Bürg­er gefaßt, son­dern aus kurios­es­ten Sachzwän­gen her­aus umgan­gen: Bere­its zur Novem­ber­sitzung des Stad­trates legte die Ver­wal­tung eine Änderung der Win­ter­di­en­stpflicht an Hal­testellen vor. Diese sollte Hal­testel­lenan­lieger zur Räu­mung und Entsorgung des Schnees verpflicht­en und natür­lich zur Haf­tung. PRO CHEMNITZ reichte daraufhin einen Änderungsantrag ein, der sich an die Regelung in Berlin anlehnt: Hal­testellen des öffentlichen Per­so­nen­nahverkehrs wer­den dort von der Stadt selb­st beräumt, somit sind die Bürg­er aus der Pflicht.

Dieser Antrag aber fand, trotz solid­er und belast­bar­er Finanzierungsquelle, bei den großen Parteien keine Zus­tim­mung. Stattdessen legte die Ver­wal­tung eine hal­b­gare Änderung vor. Der ursprüngliche Ansatz der Vor­lage, näm­lich den Hal­testel­len­bere­ich kom­plett freizuhal­ten, da die Abstände der Bustüren abhängig vom Fahrzeug­typ vari­ieren, wurde damit aufgewe­icht. Die Stadt will nun wieder, daß „Durchgänge freizuhal­ten“ sind und ein „geschlossen­er Schnee­wall“ ver­mieden wer­den soll, obwohl sie sich in der Vor­lage B‑200/2011 selb­st gegen Durchgänge im Schnee­wall ausspricht. Zu beacht­en ist eben­falls, daß die für den Ein­stieg in den Bus vorge­se­henen Durchgänge bei starkem Schneefall durch den auf der Straße erfol­gen­den Win­ter­di­enst wieder zugeschoben werden.

PRO CHEMNITZ  wird deshalb auch in der kom­menden Stad­tratssitzung ein ein­fach­es Konzept vorschla­gen: Die jew­eils nutzen­den Nahverkehrsun­ternehmen hal­ten die Hal­testellen selb­st frei. Die Stadt finanziert das von den Mehrzuweisun­gen des Bun­des aus dem Sozialge­set­zbuch II. Nur diese Lösung kann einen langfristi­gen Effekt für Bürg­er, Fahrgäste und Verkehrsun­ternehmen erzielen.