Die Ratsfraktion PRO CHEMNITZ geht mit klaren Standpunkten in die letzte Sitzung vor der Sommerpause. Die Tagesordnung ist lang, hier ein kleiner Überblick: Dem dritten Teil des Entwicklungs- und Konsolidierungspaketes (EKKo) wird PRO CHEMNITZ seine Zustimmung erteilen, weil die vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvoll sind. In der Sondersitzung am 2. Juli blieb unterm Strich ein Fehlbetrag von rund 700.000 Euro offen, der nun erreicht werden soll mit vertretbaren Stellenkürzungen bei der Regelung offener Vermögensfragen (20 Jahre nach der Wende dürfte dort das meiste geklärt sein) und mit einer vierprozentigen Kürzung bei den Sachausgaben, also zum Beispiel bei Reisekosten, Büromaterial und Drucksachen. Wobei es schon wirklich erstaunlich ist, wie schnell die Verwaltung noch einmal so eine große Summe aus dem Hut zaubern kann! Ganz offenbar ist die Not so groß nicht.
Viel komplizierter ist das wirklich eindrucksvolle Vertragswerk zum Stadionumbau. PRO CHEMNITZ geht pragmatisch an diese Angelegenheit: Wer mit dem Grundsatzbeschluß zum CFC-Stadion sein Ja signalisierte, kann nun nicht dagegen stimmen. Auch, wenn noch nicht alles, wie bei so großen Bauvorhaben üblich, bis ins kleinste Detail ersichtlich sein kann. Fraktionschef Kohlmann dazu: „Stadt, GGG und CFC haben ihre wichtigsten Hausaufgaben gemacht. Sie haben sich diesmal gleich zu Anfang umfangreichen, rechtlichen Rat eingeholt. Die Summe von 25 Millionen ist gedeckelt worden, über den vorgesehenen Generalunternehmer ist das Risiko höherer Nachträge vergleichsweise gering. PRO CHEMNITZ will das Stadion und wird heute zustimmen!“
Ein weiteres Vertragswerk steht mit dem Änderungsvertrag zur Gunzenhauser-Betreibung auf der Tagesordnung. Die Landesdirektion hatte an den Verträgen der Jahre 2003 bis 2006 zwischen Stiftung und Stadtverwaltung kritisiert, daß die getroffenen Regelungen zu einseitig seien und zudem auf sage und schreibe 200 Jahre Gültigkeit bestimmt wurden. Entsprechend dieser Einwendungen soll nun über einen Änderungsvertrag befunden werden, der nur noch eine Laufzeit von 50 Jahren aufweist und der Stadt zudem erstmals ein Sonderkündigungsrecht einräumt, wenn sie sich finanziell nicht mehr zur Unterhaltung in der Lage sieht. PRO CHEMNITZ stellte unter anderem zu diesem Punkt einen Änderungsantrag, um ihn konkreter zu fassen: Hat die Stadt fünf Jahre in Folge keinen ausgeglichenen Haushalt, wird der Vertrag mit der Stiftung gekündigt. Kohlmann dazu: „Der Betrieb des Museums Gunzenhauser gehört nicht zur Daseinsvorsorge, sondern ist ein Luxus, den sich die Stadt leistet. Wenn der Haushalt über einen nennenswerten Zeitraum nicht ausgeglichen ist, müssen Luxusausgaben wegfallen.“
Einen weiteren Änderungsantrag reichte die Ratsfraktion zur vorgesehenen Namensgebung des Schocken-Vorplatzes ein und erhielt von der Oberbürgermeisterin gleich einen scharfen Dämpfer: der Antrag auf Benennung des Platzes nach dem bedeutenden Archäologen Christian Gottlob Heyne (der 2012 seinen 200. Todestag hat und zudem Sohn der Stadt ist) sei unzulässig, da mit dem „Änderungsantrag der Verhandlungsgegenstand des Beschlussantrages, nämlich die Bennennung des Platzes vor dem Archäologiemuseum konkret mit dem Namen ‚Stefan-Heym-Platz’, verlassen wird.“ Wie paradox diese Antwort auch sein mag, klar ist, wenn die Oberbürgermeisterin nicht will, daß außer ihrer Herzensidee noch weitere im Stadtrat debattiert werden soll, dann kann kein Stadtrat daran etwas ändern, wenngleich sich die berechtigte Frage stellt, ob man sich noch vor 1989 befindet, als über unliebsame Anträge gleich gar nicht abgestimmt werden durfte. Einen Stefan-Heym-Platz jedenfalls wird PRO CHEMNITZ ablehnen, schon deshalb, weil man einen Platz vor einem Landesarchäologiemuseum bei Vorliegen eines besseren Vorschlages (eben eines Archäologen) nicht nach einem Literaten benennen muß. Wobei in Chemnitz ja leider vieles möglich ist…