Auf die Klage der Ratsfraktion PRO CHEMNITZ hat das Chemnitzer Verwaltungsgericht gestern die Wahl zum Aufsichtsrat der GGG für ungültig erklärt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem falsch abgelaufenen Wahlprozedere: Eine Dreiteilung der Wahl war unzulässig. Statt zuerst die Verwaltungsvertreter, dann die Sachverständigen und zuletzt die Stadtratsvertreter zu wählen, hätte es nur eine Wahl für alle Kandidaten geben dürfen.
Durch die Dreiteilung der Wahl waren die kleinen Fraktionen zu Gunsten der großen benachteiligt worden. “Wenn zehn Vertreter auf einmal gewählt werden, bekommt PRO CHEMNITZ einen Sitz. Werden dagegen in verschiedenen Wahlen erst zwei, dann noch zwei und dann sechs Mitglieder desselben Aufsichtsrates gewählt, reicht es eben in keinem der Wahlgänge,” erläutert PRO-CHEMNITZ-Fraktionschef Martin Kohlmann.
Es bleibe nun abzuwarten, ob die Stadt in Berufung geht, so Kohlmann weiter. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Urteilszustellung.
Kohlmann: “Froh jedenfalls bin ich, daß am Ende dieses Rechtsstreites ein grundsätzliches Urteil stehen wird. Dies hat auch Auswirkungen auf die anderen Aufsichtsräte, die nun möglicherweise alle neu gewählt werden müssen.” So werde es dann möglich sein, den PRO CHEMNITZ zuteil gewordenen Wählerwillen auch in den Aufsichtsratsgremien der Stadt zu vertreten.