Auf die Klage der Rats­frak­tion PRO CHEMNITZ hat das Chem­nitzer Ver­wal­tungs­gericht gestern die Wahl zum Auf­sicht­srat der GGG für ungültig erk­lärt. Die Richter begrün­de­ten ihre Entschei­dung mit dem falsch abge­laufe­nen Wahl­prozedere: Eine Dre­it­eilung der Wahl war unzuläs­sig. Statt zuerst die Ver­wal­tungsvertreter, dann die Sachver­ständi­gen und zulet­zt die Stad­tratsvertreter zu wählen, hätte es nur eine Wahl für alle Kan­di­dat­en geben dürfen.

Durch die Dre­it­eilung der Wahl waren die kleinen Frak­tio­nen zu Gun­sten der großen benachteiligt wor­den. “Wenn zehn Vertreter auf ein­mal gewählt wer­den, bekommt PRO CHEMNITZ einen Sitz. Wer­den dage­gen in ver­schiede­nen Wahlen erst zwei, dann noch zwei und dann sechs Mit­glieder des­sel­ben Auf­sicht­srates gewählt, reicht es eben in keinem der Wahlgänge,” erläutert PRO-CHEM­NITZ-Frak­tion­schef Mar­tin Kohlmann.

Es bleibe nun abzuwarten, ob die Stadt in Beru­fung geht, so Kohlmann weit­er. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Urteilszustellung.

Kohlmann: “Froh jeden­falls bin ich, daß am Ende  dieses Rechtsstre­ites ein grund­sät­zlich­es Urteil ste­hen wird. Dies hat auch Auswirkun­gen auf die anderen Auf­sicht­sräte, die nun möglicher­weise alle neu gewählt wer­den  müssen.” So werde es dann möglich sein, den PRO CHEMNITZ zuteil gewor­de­nen Wäh­ler­willen auch in den Auf­sicht­srats­gremien der Stadt zu vertreten.