Im neu entstandenen Baugebiet am Wilhelm-Hauff-Weg in Adelsberg wurde ein Vierfamilienhaus genehmigt, das eindeutig nicht im Einklang mit dem vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplan steht. Die Baulinien werden deutlich überschritten. Das betreffende Grundstück wird in nur drei Meter Entfernung zu den Grundstücksgrenzen mit einem Haus bebaut, das mit fast neun Meter Traufhöhe die zulässige Höhe um 50 % übersteigt.
Die Anlieger reagieren mit Wut und Unverständnis auf das Vorhaben, das ihnen Licht, Sonne und Ausblick nehmen wird. Auf ihren Widerspruch reagierte das zuständige Amt bislang lediglich mit der Bitte, diesen zurückzunehmen, da der Rechtsbehelf keinen Erfolg haben werde…
Die Bodenplatte ist bereits gegossen, so daß es höchste Zeit wird, die rechtswidrige Genehmigung zurückzunehmen. Fragen bleiben offen: Warum erteilt das Baugenehmigungsamt Baugenehmigungen, die den Regelungen des Bebauungsplanes offensichtlich widersprechen und wer ist dafür verantwortlich?
Fraktionsvorsitzender Martin Kohlmann meint, der Sache muß unbedingt nachgegangen werden: „Es wäre nicht das erste Mal, daß es im Dezernat 6 zu Ungereimtheiten kommt. PRO CHEMNITZ wird das kritisch im Auge behalten.“
Um eine geordnete Bebauung freier Flächen sicherzustellen, beschließt der Stadtrat Bebauungspläne. Darin wird u. a. festgelegt, wie viel Grundstücksfläche bebaut und wie hoch gebaut werden darf. Somit wird ein einheitliches und städtebaulich geordnetes Erscheinungsbild gewährleistet und die Eigentümer der Grundstücke sollten darauf vertrauen können, dass die Festlegungen des Bebauungsplans auch eingehalten werden.