Im neu ent­stande­nen Bauge­bi­et am Wil­helm-Hauff-Weg in Adels­berg wurde ein Vier­fam­i­lien­haus genehmigt, das ein­deutig nicht im Ein­klang mit dem vom Stad­trat beschlosse­nen Bebau­ungs­plan ste­ht. Die Baulin­ien wer­den deut­lich über­schrit­ten. Das betr­e­f­fende Grund­stück wird in nur drei Meter Ent­fer­nung zu den Grund­stücks­gren­zen mit einem Haus bebaut, das mit fast neun Meter Traufhöhe die zuläs­sige Höhe um 50 % übersteigt.

Die Anlieger reagieren mit Wut und Unver­ständ­nis auf das Vorhaben, das ihnen Licht, Sonne und Aus­blick nehmen wird.  Auf ihren Wider­spruch reagierte das zuständi­ge Amt bis­lang lediglich mit der Bitte, diesen zurück­zunehmen, da der Rechts­be­helf keinen Erfolg haben werde…

Die Boden­plat­te ist bere­its gegossen, so daß es höch­ste Zeit wird, die rechtswidrige Genehmi­gung zurück­zunehmen. Fra­gen bleiben offen: Warum erteilt das Bau­genehmi­gungsamt Bau­genehmi­gun­gen, die den Regelun­gen des Bebau­ungs­planes offen­sichtlich wider­sprechen und wer ist dafür verantwortlich?

Frak­tionsvor­sitzen­der Mar­tin Kohlmann meint, der Sache muß unbe­d­ingt nachge­gan­gen wer­den: „Es wäre nicht das erste Mal, daß es im Dez­er­nat 6 zu Ungereimtheit­en kommt. PRO CHEMNITZ wird das kri­tisch im Auge behalten.“

Um eine geord­nete Bebau­ung freier Flächen sicherzustellen, beschließt der Stad­trat Bebau­ungspläne. Darin wird u. a. fest­gelegt, wie viel Grund­stücks­fläche bebaut und wie hoch gebaut wer­den darf. Somit wird ein ein­heitlich­es und städte­baulich geord­netes Erschei­n­ungs­bild gewährleis­tet und die Eigen­tümer der Grund­stücke soll­ten darauf ver­trauen kön­nen, dass die Fes­tle­gun­gen des Bebau­ungs­plans auch einge­hal­ten werden.