Mit großem Erschreck­en erfuhren gestern Schüler der Klasse 9/4 des Goeth­e­gym­na­si­ums, daß sie nach den Herb­st­fe­rien nicht mehr zusam­men ler­nen kön­nen und auf die drei verbleiben­den Klassen aufgeteilt wer­den sollen. Dicke Trä­nen roll­ten bei den Kindern und der Klassen­lehrerin als ihnen Schuldirek­tor Morgn­er diese Nachricht mit­teilte. Grund dafür ist eine Entschei­dung der Bil­dungsagen­tur Sach­sen, die darauf pocht, daß min­destens 20 Schüler pro Klasse erforder­lich sind. In der Klasse 9/4 sind es seit Beginn dieses Schul­jahres 19 Schüler — nach Auf­fas­sung der Bil­dungsagen­tur ein­er zu wenig.

PRO CHEM­NITZ-Stad­trat Joachim Ziems erk­lärt dazu: “Am Goeth­e­gym­na­si­um besuchen derzeit 81 Schüler die Klassen­stufe 9, so daß dur­chaus auch weit­er­hin vier Klassen mit jew­eils min­destens 20 Schülern unter­richtet wer­den kön­nten. Die Entschei­dung der Bil­dungsagen­tur zum jet­zi­gen Zeit­punkt ist für mich über­haupt nicht nachvol­lziehbar und begründet.”

In der entsprechen­den Ver­wal­tungsvorschrift (VwV Bedarf und Schul­jahresablauf 2011/ 2012) ist ein­deutig geregelt, daß “notwendi­ge Anpas­sun­gen spätestens bis zu vier Wochen nach Unter­richts­be­ginn umge­set­zt wer­den müssen. Im weit­eren Ver­lauf des Schul­jahres sollen Anpas­sun­gen nur dann erfol­gen, wenn die Verän­derung der Schülerzahlen erhe­blich ist und keine wesentlichen schulis­chen Nachteile für die betrof­fe­nen Schüler zu erwarten sind.”

“Da die Verän­derun­gen in der Schülerzahl schon in den Som­mer­fe­rien bekan­nt waren und auch sich­er nicht erhe­blich sein dürften und darüber hin­aus für die betrof­fe­nen Kinder schulis­che Nachteile zu befürcht­en sind, ist die Zusam­men­le­gung aus unser Sicht rechtswidrig.”, so Ziems, der für PRO CHEMNITZ auch im Schu­lauss­chuß arbeitet.

Die Rats­frak­tion PRO CHEMNITZ set­zt sich für den Erhalt von vier 9. Klassen am Goeth­e­gym­na­si­um ein. Spar­maß­nah­men dür­fen nicht zu Las­ten der Kinder gehen!