Für letzten Sonntag rief Bürgermeister Runkel die Chemnitzer zum gemeinsamen “Frühjahrsputz” auf. Ein guter Ansatz – am falschen Tag.
“An den Sonntagen … sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten.” lautet § 4 Absatz 2 des sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes. Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
PRO-CHEMNITZ-Fraktionschef Martin Kohlmann verlangt von der Stadtverwaltung, diesbezüglich Vorbild für die Bürger zu sein. “Die Sonntagsruhe hat in Deutschland sogar Verfassungsrang. Offensichtlich nimmt es unsere Verwaltung damit nicht sehr genau!”, so Kohlmann weiter und kündigt eine Anzeige gegen Runkel an.
Problem: Runkel als oberster Ordnungshüter müßte gegen sich selbst ein Bußgeld festsetzen. Ob er das tun wird?
“Gerade Leute, welche für die Durchsetzung der Ordnung in der Stadt zuständig sind, sollten hier auch gegenüber sich selbst konsequent sein,” fordert Kohlmann.
Im übrigen begrüßt PRO CHEMNITZ den Einsatz zum gemeinsamen Saubermachen, allerdings im Rahmen der geltenden Gesetze. Die geringe Beteiligung der Chemnitzer zeige auch, daß es keine Bereitschaft gibt, am Sonntag derartige Arbeiten durchzuführen.
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