Frühjahrsputz

Für let­zten Son­ntag rief Bürg­er­meis­ter Runk­el die Chem­nitzer zum gemein­samen “Früh­jahrsputz” auf. Ein guter Ansatz – am falschen Tag.

“An den Son­nta­gen … sind öffentlich bemerk­bare Arbeit­en und son­stige Hand­lun­gen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beein­trächti­gen, ver­boten.” lautet § 4 Absatz 2 des säch­sis­chen Sonn- und Feiertags­ge­set­zes. Ver­stöße dage­gen wer­den als Ord­nungswidrigkeit geahndet.

PRO-CHEM­NITZ-Frak­tion­schef Mar­tin Kohlmann ver­langt von der Stadtver­wal­tung, dies­bezüglich Vor­bild für die Bürg­er zu sein. “Die Son­ntagsruhe hat in Deutsch­land sog­ar Ver­fas­sungsrang. Offen­sichtlich nimmt es unsere Ver­wal­tung damit nicht sehr genau!”, so Kohlmann weit­er und kündigt eine Anzeige gegen Runk­el an.

Prob­lem: Runk­el als ober­ster Ord­nung­shüter müßte gegen sich selb­st ein Bußgeld fest­set­zen. Ob er das tun wird?

“Ger­ade Leute, welche für die Durch­set­zung der Ord­nung in der Stadt zuständig sind, soll­ten hier auch gegenüber sich selb­st kon­se­quent sein,” fordert Kohlmann.

Im übri­gen begrüßt PRO CHEMNITZ den Ein­satz zum gemein­samen Sauber­ma­chen, allerd­ings im Rah­men der gel­tenden Geset­ze. Die geringe Beteili­gung der Chem­nitzer zeige auch, daß es keine Bere­itschaft gibt, am Son­ntag der­ar­tige Arbeit­en durchzuführen.


Bild: Rain­er Sturm/ pixelio.de