Die gestrige Betriebsausschußsitzung macht deutlich, Beschlüsse werden in Chemnitz nicht im Sinne der Bürger gefaßt, sondern aus kuriosesten Sachzwängen heraus umgangen: Bereits zur Novembersitzung des Stadtrates legte die Verwaltung eine Änderung der Winterdienstpflicht an Haltestellen vor. Diese sollte Haltestellenanlieger zur Räumung und Entsorgung des Schnees verpflichten und natürlich zur Haftung. PRO CHEMNITZ reichte daraufhin einen Änderungsantrag ein, der sich an die Regelung in Berlin anlehnt: Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs werden dort von der Stadt selbst beräumt, somit sind die Bürger aus der Pflicht.
Dieser Antrag aber fand, trotz solider und belastbarer Finanzierungsquelle, bei den großen Parteien keine Zustimmung. Stattdessen legte die Verwaltung eine halbgare Änderung vor. Der ursprüngliche Ansatz der Vorlage, nämlich den Haltestellenbereich komplett freizuhalten, da die Abstände der Bustüren abhängig vom Fahrzeugtyp variieren, wurde damit aufgeweicht. Die Stadt will nun wieder, daß „Durchgänge freizuhalten“ sind und ein „geschlossener Schneewall“ vermieden werden soll, obwohl sie sich in der Vorlage B‑200/2011 selbst gegen Durchgänge im Schneewall ausspricht. Zu beachten ist ebenfalls, daß die für den Einstieg in den Bus vorgesehenen Durchgänge bei starkem Schneefall durch den auf der Straße erfolgenden Winterdienst wieder zugeschoben werden.
PRO CHEMNITZ wird deshalb auch in der kommenden Stadtratssitzung ein einfaches Konzept vorschlagen: Die jeweils nutzenden Nahverkehrsunternehmen halten die Haltestellen selbst frei. Die Stadt finanziert das von den Mehrzuweisungen des Bundes aus dem Sozialgesetzbuch II. Nur diese Lösung kann einen langfristigen Effekt für Bürger, Fahrgäste und Verkehrsunternehmen erzielen.