In Europa funktioniert das so: Wenn ein Volk, welches abstimmen darf, ein Projekt der EU ablehnt, dann wird die Abstimmung so lange wiederholt, bis das Ergebnis stimmt. Der Stadtrat in Chemnitz hat dieses Prinzip dankbar aufgenommen.
Es geht um die Ausschüsse, also jene meist neunköpfigen Gremien, in welchen die “kleineren” Entscheidungen des Stadtrates getroffen werden. Diese wurden in der Sitzung am 5. August gewählt – und, oh Schreck! — Martin Kohlmann landete im Verwaltungs- und Finanzausschuß! Sechs Stimmen hatte er erhalten, obwohl die Fraktion PRO CHEMNITZ nur über drei Stadträte verfügt.
Da sich außerdem noch die Linke selbst übervorteilt fühlte, ließ sie einen Brief an den Rechtsbürgermeister Runkel schreiben und forderte eine Wiederholung der Wahl. Jener Herr Runkel, der mit Hilfe der Linken in sein Amt kam und gern mal an deren Fraktionssitzungen teilnimmt, griff, oh Wunder, diese Meinung auf, und stritt vehement für eine Wiederholung er Wahl. Es kam dann auch so: Die SPD knickte vor dem moralischen Vorwurf seitens der Linken ein, unrechtmäßig an Ausschußsitze gekommen zu sein, und mit knapper Mehrheit wurden die einen Monat zuvor gewählten Ausschüsse abberufen. Es wurde neu gewählt.
Interessant die Argumentation der Linken: Daß sich bei der ersten Wahl jeweils mehrere Fraktionen zu Bündnissen zusammengeschlossen hatten (einerseits CDU und FDP, andererseits SPD, Grüne und Volkssolidarität), sei rechtswidrig. Kurz vorher hatte Linken-Chef Gintschel jedoch auf seiner Netzseite verlauten lassen: “Leider wurde unser Angebot für eine Listenverbindung mit uns von der SPD abgelehnt.” Im Klartext: Die Linke wollte selbst ein Listenbündnis zur Ausschußwahl schließen, doch niemand wollte mit ihr. Und nun schreit sie: “Was? Listenverbindungen zur Auschußwahl? Rechtswidrig!” Und die Verwaltung folgt brav.
Zwar bekam die Linke nicht ihre begehrten Sitze, doch auch PRO CHEMNITZ verlor den Platz im Verwaltungs- und Finanzausschuß. Auch die FDP büßte Sitze ein.
Mittlerweile erhoben sowohl die FDP als auch PRO CHEMNITZ Klage zum Verwaltungsgericht. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.