Der Dresdner Stadtrat hat am Donnerstag (21. März) einem Antrag zugestimmt, endlich eine Bezahlkarte für Asylbewerber einzuführen und die Bargeldauszahlung zu beenden — eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung der Anreize des Asylstandorts Deutschland.
Siehe auch: https://www.radiodresden.de/beitrag/dresden-will-bezahlkarte-fuer-asylsuchende-einfuehren-819069
Soweit so gut und eine Maßnahmen, die auch die Ratsfraktion PRO CHEMNITZ / Freie Sachsen ausdrücklich begrüßt. Wir waren der Zeit — wie so oft — sogar Voraus und haben bereits Anfang Februar 2024 einen entsprechenden Antrag in den Chemnitzer Stadtrat eingebracht, unverzüglich auf das Bezahlkarten-Modell umzusteigen, um einen Zuzug von Asylbewerbern aus anderen Landkreisen, in denen bereits kein Bargeld mehr ausgezahlt wird, zu verhindern. Während der Antrag im Dresdner Stadtrat jedoch als zulässig eingestuft und regulär abgestimmt wurde, hat sich Oberbürgermeister Sven Schulze in Chemnitz geweigert, den Antrag überhaupt auf die Tagesordnung zu nehmen. Angeblich sei die Organkompetenz des Stadtrates nicht eröffnet, die Entscheidung über eine Zahlkarte würde in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters fallen.
Nun stellt sich die Frage: Gilt in Dresden eine andere Gemeindeordnung, als in Chemnitz? Wohl kaum.
Wir haben deshalb bereits rechtliche Schritte vorbereitet und werden die Entscheidung des Oberbürgermeisters zunächst von der Landesdirektion überprüfen lassen. Wir lassen uns diese Schikanen nicht gefallen!
Ratsfraktion PRO CHEMNITZ / Freie Sachsen
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