Der Rats­frak­tion PRO CHEMNITZ liegen aus sicher­er Quelle umfan­gre­iche Infor­ma­tio­nen über einen möglichen Mil­lio­nen­be­trug gegenüber der Stadt durch die Betreiber der kom­mu­nalen Asy­lun­terkün­fte Straßburg­er Straße 3 sowie Annaberg­er Straße 231 vor. 

Laut Rat­san­frage RA-346/2017 ent­standen der Stadt für die Unterkun­ft Annaberg­er Straße 231 für das erste halbe Jahr 2017 Kosten in Höhe von 469.282 Euro. Im sel­ben Zeitraum kostete die Betrei­bung der Unterkun­ft Straßburg­er Straße 3 628.546 Euro. Rech­net man diese Summe auf vier Jahre Ver­tragslaufzeit hoch, kostet die Betrei­bung der 

• Straßburg­er Straße 3 min­destens 5.028.368 Euro, sowie die Betrei­bung der
• Annaberg­er Straße 231 min­destens 3.754.256 Euro. 

Auf­fäl­lig ist zunächst, daß in bei­den Unterkün­ften jew­eils 92 Asyl­be­wer­ber unterge­bracht sind. Den­noch kostet die Straßburg­er Straße die Stadt für den gle­ichen Zeitraum rund 2 Mio. mehr. 

Die Betreiber­fir­ma und deren Vorgän­gerin betreiben für die Stadt Chem­nitz seit den frühen Neun­zigern die Asy­lun­terkun­ft Chem­nitz­tal­straße 34–36. Dort kostet die Unter­bringung von 102 Asyl­be­wer­bern jährlich nur rund 515.818 Euro (siehe RA-346/2017). Im Herb­st 2015 erhielt die Fir­ma von der Stadt den Auf­trag die kom­mu­nalen Asy­lun­terkün­fte Straßburg­er Straße 3 sowie Annaberg­er Straße 231 baulich vorzu­bere­it­en, in Betrieb zu nehmen und dauer­haft zu betreiben. Es wur­den zwei Verträge für eine Laufzeit von 2015 bis 2017 geschlossen, zunächst mit jew­eils ein­er Ver­längerung­sop­tion bis 2019. Bei­de Verträge wur­den im Sep­tem­ber 2017 nach unserem Ken­nt­nis­stand bere­its ver­längert. Das Betreiberkonzept für bei­de Unterkün­fte wurde von den Geschäfts­führern der Betreiber­fir­ma selb­st aus­gear­beit­et. Die Stadt Chem­nitz hat nur noch unter­schrieben und den Zuschlag erteilt. 

In diesem Betreiberkonzept ist eine pauschale Zahlung der Stadt je Asyl­be­wer­ber kalkuliert, sowie beispiel­sweise Kosten für die Reini­gung der Gemein­schaft­sräume, Küchen, Toi­let­ten, Waschräume, Flure und Trep­pen­häuser sowie für die Instand­hal­tung. In Wirk­lichkeit aber sollen sämtliche Reini­gungsar­beit­en, ein­schließlich der Müll­beräu­mung seit Bele­gungs­be­ginn im Wohn­heim Annaberg­er Straße 231 auss­chließlich durch im Heim lebende Asyl­be­wer­ber in Schwarzarbeit erledigt wor­den sein. 

Es gibt in der Annaberg­er Straße keine Angestell­ten oder keine Fremd­fir­men, die diese Arbeit­en erledi­gen. Ein Haus­meis­ter ste­ht dort nur dien­stags und don­ner­stags für die notwenig­sten Reparat­u­rar­beit­en, nicht allerd­ings für regelmäßige Reini­gungsar­beit­en zur Ver­fü­gung. Ver­mut­lich wer­den dadurch nicht nur dem Arbeits­markt erhe­bliche Ressourcen ent­zo­gen (die jährlich ges­parten Kosten betra­gen rund 30.000 Euro), son­dern es wer­den regelmäßig und fort­laufend weit­ere Ver­stöße gegen das Sozialver­sicherungsrecht, das Min­dest­lohnge­setz etc. begangen. 

Zur Legal­isierung dieser Schwarzarbeit soll von den Betreibern die Grün­dung eines gemein­nützi­gen Vere­ins vor­bere­it­et wor­den sein. Für diese Schwarzarbeit­en wer­den den Asyl­be­wer­bern zudem nach Vor­bild der geset­zlichen FIM oder AGH-Maß­nah­men 0,80 EUR je Arbeitsstunde gezahlt. Solche Maß­nah­men sollen wed­er beantragt noch genehmigt wor­den sein und sind für diesen Zweck nicht genehmi­gungs­fähig. Die entsprechen­den Stun­den­nach­weise und Abrech­nungslis­ten sollen gefälscht wor­den sein. 

In den Betreiberkosten sind zudem Abschrei­bun­gen für die durch die Betreiber­fir­ma erbrach-ten oder beauf­tragten baulichen Instand­set­zungs­maß­nah­men in der Straßburg­er Straße enthal­ten. Diese beliefen sich auf rund 150.000 bis 200.000 Euro. Bei ein­er Abschrei­bung über vier Jahre, kön­nten dann nur rund 37.500 bis 50.000 Euro Instand­set­zungsaufwen­dun­gen abgeschrieben wer­den. Betra­chtet man jedoch die tat­säch­lichen Zahlun­gen der Stadt an die Betreiber­fir­ma, lägen die gezahlten Abschrei­bun­gen um ein Vielfach­es darüber!

Ein drit­ter Betrugsver­dacht liegt beim The­ma der tat­säch­lichen Bele­gung vor. Nach den PRO CHEMNITZ vor­liegen­den Angaben sind in der Annaberg­er Straße 231 dauer­haft jew­eils tat­säch­lich nur 70 bis 80 % der Asyl­be­wer­ber anwe­send. Das bedeutet, daß die Stadt für 20 bis 30 % (die Zahlen schwanken monatlich) der unterge­bracht­en Asyl­be­wer­ber Zahlun­gen an die Betreiber­fir­ma leis­tet, obwohl diese sich dort tat­säch­lich nie befun­den haben sollen. Die Betreiber­fir­ma soll das der Stadt zu keinem Zeit­punkt gemeldet und damit die Zahlun­gen der Stadt erschlichen haben. Hochgerech­net würde es sich hier um erschlich­ene Zahlun­gen von zusät­zlich rund 0,5 Mio. Euro pro Jahr handeln. 

Eine umfan­gre­iche Strafanzeige wegen des Ver­dachts auf Betrug, Urkun­den­fälschung, Unter­schla­gung, Anord­nung von Schwarzarbeit in Tatein­heit mit Steuer­hin­terziehung in mehreren Fällen wurde bei der Staat­san­waltschaft Chem­nitz ein­gere­icht. Fern­er wur­den die zuständi­gen Ämter der Stadt Chem­nitz, die Lan­des­di­rek­tion und der Zoll in Ken­nt­nis gesetzt. 

PRO CHEM­NITZ-Vor­sitzen­der Mar­tin Kohlmann (40, Recht­san­walt) sagte dazu: „Wenn sich die uns vor­liegen­den Dat­en als wahr her­ausstellen, woran wir bere­its jet­zt nicht im Ansatz zweifeln, liegt hier ein wahrschein­lich von der Stadt gedeck­ter, oder doch zumin­d­est stellschweigend erdulde­ter Betrug am Steuerzahler in Mil­lio­nen­höhe vor. PRO CHEMNITZ wird das mit allen Mit­teln aufk­lären und öffentlich machen“.