Es war eine der tur­bu­len­testen Sitzun­gen in der Geschichte des Chem­nitzer Stad­trates, die vor fast genau drei Jahren stat­tfand. Nach ein­er hitzi­gen Debat­te um die Zer­störung des Wand­bildes “Chem­nitz — Stadt der Mod­erne” hat­te OB Lud­wig (SPD) die Ner­ven ver­loren und PRO-CHEM­NITZ-Frak­tion­schef Kohlmann mit Polzeige­walt aus dem Stadtverord­neten­saal ent­fer­nen lassen.

Zu Unrecht, wie das Ver­wal­tungs­gericht mit dem jet­zt zugestell­ten Gerichts­bescheid vom 19.04.2012 befand.

Ein Sitzungsauss­chluß set­zt voraus, daß die Gren­zen des Trag­baren erhe­blich über­schrit­ten sind, erk­lärte das Gericht. Die Geschäft­sor­d­nung des Stad­trates, welche einen Sitzungsauss­chluß bere­its bei dreima­ligem Ord­nungsruf erlaube, ist dies­bezüglich nicht mit der Gemein­de­ord­nung vere­in­bar, wie weit­er­hin fest­gestellt wurde.

Es ist noch nicht bekan­nt, ob die Stadt gegen das Urteil Rechtsmit­tel ein­le­gen wird.